Stephan von Dassel ist seit 2016 Bezirksbürgermeister von Mitte. Die Chancen stehen gut, dass er es bleiben kann. Die Grünen liegen in Umfragen vorne. Für die nächste Legislaturperiode hat er die „Vision Zero“ – niemand soll mehr im Straßenverkehr umkommen – und mehr autofreie Straßen auf die To-Do-Liste gesetzt. Vor allem beim Radwegausbau gibt es im Bezirk noch viel zu tun.
Der Bezirksbürgermeister ist auch für seine strenge Politik bekannt. Nach Randalen hat er ein nächtliches Aufenthaltsverbot für den James-Simon-Park ausgesprochen. Da es bei den Grünen üblich ist, dass Frauen oder Trans-Personen alle ungeraden Listenplätze besetzen, steht von Dassel nur auf Platz zwei. Auf dem ersten Listenplatz steht Laura Neugebauer, zweitjüngste Verordnete in der Bezirksverordnetenversammlung in Mitte und Sprecherin ihrer Fraktion.
Ephraim Gothe (SPD) will Bürgermeister von Berlin-Mitte werden und bringt dafür viel Erfahrung mit. Als Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit verantwortete er den Umbau des Gesundheitsamtes in ein Corona-Krisenzentrum mit. Sein Fachgebiet ist die Stadtplanung. Von 2012 bis 2014 war er Staatssekretär unter dem damaligen Bausenator Michael Müller.
Seit 2016 ist er stellvertretender Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte. Zuletzt trat er als Verfechter einer radikalen Verkehrswende auf. Er wünscht sich eine Innenstadt nach dem Vorbild der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo, die Autos aus der französischen Metropole verdrängen will.
Carsten Spallek ist seit 1995 Kommunalpolitiker in Mitte. Zuerst als Verordneter in der BVV, seit 2009 war er Bezirksstadtrat in unterschiedlichen Bereichen, aktuell für Schule, Sport und Facility Management. Nun will er Bezirksbürgermeister von Mitte werden und fordert Stephan von Dassel heraus.
Er kritisiert die „ideologischen Experimente“ der Grünen, wie er es nennt, und will sich für besseren Service bei den Bürgerämtern und die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements einsetzen. Als sein wichtigstes politisches Ziel nennt er den Ausbau von Kita- und Schulplätzen.
Christoph Keller kandidiert für den Posten des Bezirksbürgermeisters in Berlin-Mitte. Mit 34 Jahren ist er der jüngste Kandidat im Rennen um dieses Amt. Der Weddinger arbeitet als politischer Referent im Bezirksamt Lichtenberg.
In Mitte will er sich für mehr Kita- und Schulplätze einsetzen. Außerdem wünscht er sich lebenswerte, bezahlbare Kieze, die er durch starken Milieuschutz erhalten will. Er findet außerdem, dass der Verkehr für Radfahrende und Zufußgehende sicherer werden muss.
Bastian Roet hat mit Blick auf die Umfragen nicht allzu große Chancen, Bezirksbürgermeister zu werden. Er weiß trotzdem, was er anders machen würde.
Beim Thema Verkehr wirft er den Grünen vor, „Partikularinteressen“ durchsetzen zu wollen. Zugunsten von autofreien Straßen dürften wichtige Autowege nicht blockiert und so Stau verursacht werden. Auch der Wohnungsbau bei gleichzeitiger Erhaltung der Grünflächen ist ihm ein wichtiges politisches Anliegen.
Sabine Schüler ist seit 2016 Verordnete in der BVV Mitte und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion. Als Bezirkspolitikerin will sie sich nach eigenen Angaben für Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit statt Gleichstellung einsetzen.
Die „konkreten Bedürfnisse“ der Bürger seien ihr wichtiges als „Partikularinteressen“, besonders in den Bereichen Bildung, Verkehr, Wohnen und Bürgerdienste.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihrre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.