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Die Bezirkswahl Neukölln

Am 26. September 2021 werden neue Bezirksverordnete gewählt. Hier gibt's alle Zahlen und Spitzenkandidierenden zur BVV-Wahl in Neukölln.
Am 26. September 2021 werden neue Bezirksverordnete gewählt. Hier gibt's alle Zahlen und Spitzenkandidierenden zur BVV-Wahl in Neukölln.
Die bisherigen Wahlergebnisse im Bezirk

Die Spitzenkandidierenden in Neukölln

Spitzenkandidat der SPD

Martin Hikel ist seit 2018 Bezirksbürgermeister in Neukölln. Zuvor war der gebürtige Neuköllner Lehrer für Mathematik und Politik an einer Oberschule in Zehlendorf. Parallel saß er der SPD-Fraktion in der BVV vor – und fiel bereits damals mit Redebeiträgen auf, in denen er insbesondere die AfD scharf kritisierte.

Als er das Amt von seiner Vorgängerin Franziska Giffey übernahm, fürchteten viele einen Linksrutsch der Neuköllner SPD. Der blieb bislang allerdings aus. Stattdessen führt Hikel viele Giffey-Projekte weiter und konzentriert sich politisch auf Themen wie Müll und Verkehr.

Lebenslauf
seit 2018
Bezirksbürgermeister
seit 2011
Mitglied der BVV Neukölln
Lehrer für Mathematik und Politik
30. April 1986 in Berlin
Spitzenkandidat der CDU

Falko Liecke ist dienstältester Stadtrat in Neukölln. Aktuell ist er Jugend- und Gesundheitsstadtrat sowie stellvertretender Bezirksbürgermeister. Er ist gelernter Verwaltungswirt und arbeitete vor seiner Zeit als Stadtrat unter anderem in der Wirtschaftsverwaltung beim Berliner Senat.

Politisch und medial fällt Liecke vor allem mit Äußerungen zur Migrationspolitik und zur sogenannten Clankriminalität auf. Er spricht von „Parallelgesellschaften“, fordert eine „harte Hand“ gegen kriminelle Familienstrukturen und auch die Herausnahme Minderjähriger aus den betroffenen Familien.

Lebenslauf
derzeit
Kreisvorsitzender der Neuköllner CDU sowie stellvertretender Landesvorsitzender
seit 2009
Stadtrat
seit 2011
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
Verwaltungswirt, unter anderem Referent im Wirtschaftssenat - 30. Januar 1973 in Berlin
Stadtratskandidat der Grünen

Jochen Biedermann ist aktuell Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste. Der studierte Politikwissenschaftler leitete vor seiner Zeit als Stadtrat eine Internetagentur. Politisch fokussiert er sich insbesondere auf das Thema Wohnen.

Er schuf Präzedenzfälle bei der Anwendung des Vorkaufsrechtes und entwickelte das sogenannte „Neuköllner Modell“, das Bauherren dazu verpflichtet, auch bei kleineren Bauvorhaben einen gewissen Prozentsatz günstiger Wohnungen zu schaffen. Unter seiner Rigide wurden ein Großteil der Wohnungen des Bezirks unter Milieuschutz und damit strengere Regeln gestellt.

Lebenslauf
seit 2016
Stadtrat
seit 2009
Mitglied der BVV
Politologe, war unter anderem Eigentümer einer Internetagentur
geboren am 1. Juli 1979 in Freiburg
Spitzenkandidatin der Linken

Sarah Nagel ist aktuell Sprecherin des Neuköllner Bezirksverbandes und hatte bislang kein Amt in der Bezirkspolitik inne.

Sie arbeitet seit 2016 in der Bundesgeschäftsstelle der Linken in Berlin und engagiert sich insbesondere in der Mieten- und Arbeitspolitik. Aktuell ist sie in Elternzeit.

Lebenslauf
seit 2018
Sprecherin des Neuköllner Bezirksverbands
seit 2016
Arbeit in der Bundesgeschäftsstelle der Linken
seit 2007
Mitglied der Partei
Studium der Ostasienwissenschaften
geboren 1985 in Oberhausen geboren.
Spittzenkandidat der FDP

Roland Leppek, 53, ist Politologe und Geschäftsführer eines Sozialträgers. Er ist als einer von zwei FDP-Verordneten seit 2016 Teil der Neuköllner Bezirks­verordneten­versammlung.

Sein erklärtes Ziel ist es, bei der aktuellen Wahl zumindest den Fraktionsstatus (drei Verordnete) in der BVV zu erreichen. Er wirft dem aktuellen Bezirksamt vor, eine gewisse „Wurstigkeit“ gegenüber den Problemen der Bürger:innen zu zeigen und deren Anliegen zu vernachlässigen. Politisch fokussiert er sich insbesondere auf die Themen Arbeit und Soziales.

Lebenslauf
seit 2016
Mitglied der Bezirks­verordneten­versammlung Neukölln
Geschäftsführer eines Sozialunternehmens
Dipl.-Politologe
geboren 1967 in Bremen
Spittzenkandidat derAfD

Julian Potthast, 30, ist bislang Sprecher des Bezirksverbandes. Er hat Internationale Beziehungen studiert und nach eigener Darstellung in verschiedenen Ländern gelebt.

Er arbeitet aktuell als Referent im Bundestag und engagiert sich auch in der Jungen Alternative, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch dessen Berliner Landesbehörde als „Verdachtsfall“ für eine extremistische Bestrebung eingestuft und beobachtet wird.

Lebenslauf
Keine Angaben zum Lebenslauf

Fragen & Antworten zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung

Die BVV und ihre Aufgaben

Was ist eine Bezirks­verordneten­versammlung?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihrre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.

Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.

Wie wird man Bezirksbürgermeister:in?

Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirks­verordneten­versammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht eine BVV?

Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.

Wie viel verdient man als Mitglied der Bezirks­verordneten­versammlung?

Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.

Wie oft tagt die Bezirks­verordneten­versammlung?

Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.

Was sind die Aufgaben einer BVV?

Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.

Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.

Was darf die Bezirksverordnetenversammlung entscheiden?

Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:

- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung

Seit wann gibt es Bezirksverodnetenversammlungen in dieser Form?

Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.

Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.

Sind die Wahlergebnisse für BVVen oft anders als für das Abgeordnetenhaus?

Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.

So funktioniert die Bezirkswahl

Wie oft wird die BVV gewählt?

Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig.

Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?

Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.

Wer darf wählen?

Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.

Wie viele Stimmen hat man bei der BVV?

Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.

Veröffentlicht am 19. August 2021.
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2021.
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