Wieder Bezirksbürgermeisterin zu werden, dürfte Cerstin Richter-Kotowskis Wahltraum sein. Zwischen 2016 und 2021 war sie die erste Bürgermeisterin des Bezirks. Doch nach über 50 Jahren endete im Herbst 2021 das Abo der CDU auf den Chefsessel im Rathaus Zehlendorf, die Grüne Maren Schellenberg übernahm. Seit 2006 ist Richter-Kotowski Mitglied des Bezirksamts, aktuell ist sie Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport.
Dass sie elf Jahre lang für Bildung und Kultur verantwortlich war, merkt man im Gespräch schnell: Über die Entwicklung und die Probleme der Schulen weiß sie Bescheid. Auch in ihrer Zeit als Bürgermeisterin schien sie nicht nur ihre Ressorts Finanzen, Personal und Stadtentwicklung zu führen, sondern auch noch Schatten-Schuldezernentin zu sein. Zeichen setzte sie bei der Debatte um den Neubau des Rathauses Zehlendorf: Ohne sie wären die rund 70 Millionen Euro im Landeshaushalt für den Neu- und Umbau nicht bereitgestellt worden. Allerdings: Wie der neue Verwaltungskomplex konkret aussehen soll und welche Abteilungen dort arbeiten werden, ist noch unklar.
Carolina Böhm ist 1966 in Spanien geboren. Über Düsseldorf zog sie für das Politik-Studium an der Freien Universität 1985 nach Berlin. Seit 2017 ist sie Stadträtin für Gesundheit, Jugend und Integration. Die Pandemie hat der Gesundheitsstadträtin zwar dunkle Ringe unter die Augen gezeichnet, zugleich hat Carolina Böhm aber bisher die größte Bewährungsprobe ihrer Amtszeit gut gemeistert. Die Bezirksverordneten zollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts und der Stadträtin parteiübergreifend Respekt und Anerkennung. Krisenmanagement kann sie.
Im Jugendbereich setzt sich Carolina Böhm für mehr Gehör für Kinder und Jugendliche ein, die Förderung von Mädchen und jungen Frauen ist ihr ein Herzensanliegen. Was auch an ihrem früheren Job liegen wird: Von 2015 an war sie Gleichstellungsbeauftragte in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Blick über die Bezirksgrenze hat sich gehalten, immer noch ist sie Mitglied im Heimatverein – und zwar des Nachbarbezirks. Wenn die SPD die Grünen in der Gunst der Wähler:innen wieder überflügeln sollte, was 2021 nicht klappte, könnte sie den Anspruch erheben, Bezirksbürgermeisterin einer neu aufgelegten rot-grün-gelben Rathauskoalition zu werden.
Seit der Wahl im September 2021 ist Maren Schellenberg Bezirksbürgermeisterin, sie beerbte ihre Vorgängerin Cerstin Richter-Kotowski (CDU). Aktuell zeichnet die 60-Jährige für die Bereiche Finanzen, Personal, bezirkseigene Gebäude und Klimaschutz verantwortlich: Die Klimaschutzbeauftragte gehört wie alle Beauftragten zu ihrem Ressort. Seit 2016 ist die Rechtsanwältin als Dezernentin tätig, zunächst als Stadträtin für Bau, Umwelt, Immobilien und Informationstechnik. Zuvor war sie zehn Jahre lang Bezirksverordnete in Steglitz-Zehlendorf. Jetzt gilt es für sie, bei der Wiederholungswahl den vor etwas mehr als einem Jahr mit einer Zählgemeinschaft von Grünen, SPD und FDP errungenen Chefsessel zu verteidigen.
Klimaschutz, faires Wirtschaften, mehr Grün schaffen, Schulen und Radanlagen sanieren – all das sind Themen, bei denen sie sich in den nächsten Jahren profilieren könnte. Ihr Motto könnte ihr dabei helfen. Es lautet: „Ein bisschen Gelassenheit macht das Leben leichter.“ Maren Schellenberg stammt aus Stuttgart, 1962 wurde sie dort geboren, 1987 kam sie nach Berlin. Ihre Wurzeln pflegt sie: Sie ist Mitglied im Verein “Baden-Württemberger in Berlin”.
Pia Imhof-Speckmanns Lieblingsthema ist das Wohnungsbauprojekt in Lichterfelde-Süd. Die Spitzenkandidatin der Linken wünscht sich eine moderate Stadtentwicklung mit mehr sozialem Wohnungsbau. Statt 2.500 würden allerdings auch 1.500 Wohneinheiten insgesamt ausreichend sein. Kaltluftschneisen sollten nicht zugebaut, die Lichterfelder Weidelandschaft unter Schutz gestellt werden. „Es muss endlich Schluss sein damit, dass der Profitgier der Investoren Vorrang eingeräumt wird vor den berechtigten Interessen der Bewohner:innen!“, schreibt die Sozialpädagogin, die 1964 in Mainz geboren wurde: „Das gilt in Lichterfelde Süd und im Kranoldkiez genauso!“
Seit Ende 2021 ist Pia Imhof-Speckmann Co-Vorsitzende der dreiköpfigen Linken-Fraktion im Rathaus Zehlendorf.
Mathia Specht-Habbel, Jahrgang 1957, ist seit Dezember 2019 die Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion in der BVV Steglitz-Zehlendorf. Zudem ist sie stellvertretende Vorsitzende des Bezirksverbands. In der Stadtplanung und Baupolitik kennt sich die Lichterfelderin – sie ist in Ludwigshafen groß geworden – aus, sie ist Diplom-Ingenieurin für Hochbau.
Aktuell ist sie Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschuss. Doch ihre große Leidenschaft ist das Themenfeld Schule, Bildung und Kultur: Bevor sie 2016 in die BVV gewählt wurde, war die Mutter von drei Kindern zwölf Jahre lang in der Gesamtelternvertretung des Bezirks tätig.
Peer Lars Döhnert, der amtierende Fraktionsvorsitzende in der BVV, ist auch der Spitzenkandidat der AfD Steglitz-Zehlendorf. Seine Fraktion sei die "einzige echte Oppositionspartei in der BVV", sagt der 50-Jährige.
Der gebürtige Steglitzer lernte erst Bauzeichner, dann studierte er Architektur. Heute arbeitet er als „leitender Angestellter in der Medienbranche".
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.