Corona-Impfrechner
Wann bin ich mit der Impfung dran, wo bekomme ich einen Termin und wie viele wurden schon geimpft?
Es geht in Deutschland nur langsam voran, seit Ende Dezember mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen wurde. Mit Stand 22. März 2021 haben rund 9,3 Prozent der Bevölkerung eine Corona-Impfdosis erhalten. Dabei sind zwei Impfdosen pro Person nötig. Am 15. März wurden die Impfungen mit dem Astrazeneca-Impfstoff in Deutschland vorübergehend ausgesetzt, weil bei einigen Personen kurz nach der Impfung Thrombosen aufgetreten waren. Nach einer Prüfung der Europäischen Arzneimittelbehörden sind die Impfungen mit Astrazeneca inzwischen zwar wieder aufgenommen worden, doch das Unternehmen kann wegen Produktionsproblemen deutlich weniger Impfstoff liefern als ursprünglich vereinbart. Wie lange dauert das alles noch? Und wann kann man selbst mit einer Impfung rechnen?
Noch über ein Jahr bis zur Normalität?
Im aktuellen Tempo wird es noch dauern, bis alle geimpft sind. Der „Impftermin-Rechner“ zeigt das Ausmaß: Bleibt es bei der aktuellen Impfrate, würde es noch etwa eineinhalb Jahre dauern, bis alle Personen in Deutschland geimpft wären.
Impftermin-Rechner: Wann bin ich dran?
Das Projekt „Impftermin-Rechner“, entwickelt von Philip Maus der Universität Pisa und Bogna Szyk vom polnischen Startup Omnicalculator, zeigt, wann man selbst mit einer Impfung rechnen kann. Sie können Angaben zu Alter, Beruf und Vorerkrankungen eingeben. Darauf basierend bekommen Sie dann den Zeitrahmen genannt, in dem Ihre Impfungen stattfinden würden – wenn die jetzige Reihenfolge eingehalten wird und die aktuelle Impfrate von 1.377.956 Impfdosen pro Woche nicht steigt.
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Die Berechnungen der Gesamtdauer berücksichtigen die Empfehlungen der Bundesregierung zur priorisierten Reihenfolge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie Umfragen zur Impfbereitschaft. Ein Beispiel: Eine 55-jährige Person, die in keinem risikoreichen Beruf – wie etwa in der Pflege – tätig ist und keine Vorerkrankungen und keinen Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko hat, könnte im Zeitraum von Mitte September 2021 bis Mai 2022 ihre erste Impfung erhalten. Eine 62-jährige Person mit dem gleichen Profil könnte schon zwischen Ende Mai und September diesen Jahres die erste Impfung erhalten. Voraussetzung ist, dass jede Woche weiterhin 1.377.956 Impfdosen wie in den vergangenen sieben Tagen verteilt werden. Will die Bundesregierung ihr Versprechen einhalten und allen Bürger:innen bis Ende September ein Impfangebot machen, so müssten pro Woche etwa 3.395.012 Dosen verteilt werden.
In welchen Bundesländern werden die Impfdosen am schnellsten verteilt?
Gemessen an der Bevölkerungsgröße des Bundeslandes sind im Saarland die meisten Impfungen erfolgt: Die Impfquote der Erstimpfungen liegt dort mit Stand 22. März bei 11,1 Prozent. In Berlin liegt sie bei 9,7 Prozent.
Wie schnell impft Deutschland im internationalen Vergleich?
Im internationalen Vergleich wurden bislang in Israel die meisten Impfdosen ausgegeben: über 112.900 Dosen pro 100.000 Einwohnern. Auf Platz zwei liegen die Seychellen. Hier können Sie alle Länder ansehen, zu denen Impfdaten verfügbar sind:
In welcher Reihenfolge wird geimpft?
Weil der Impfstoff knapp ist, erhalten zunächst Menschen eine Corona-Impfung, die zur Gruppe mit höchster Priorität gehören. Das betrifft folgende:
- Menschen, die über 80 Jahre alt sind
- Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Personen arbeiten
- Menschen in ambulanten Pflegediensten, die pflegebedürftige Menschen betreuen
- Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten und deswegen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind – etwa auf Intensivstationen oder in der Notaufnahme
- Menschen, die in medizinischen Einrichtungen Personen mit einem hohen Ansteckungsrisiko pflegen, betreuen oder behandeln.
Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben bereits begonnen, Menschen aus der zweiten Impfgruppe zu impfen. Zu dieser Gruppe mit hoher Priorität gehören folgende Personen:
- Menschen, die über 70 Jahre alt sind
- Personen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko, etwa Personen mit Trisomie 21, Personen mit Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen mit einer Organtransplantation sowie Personen mit Bluterkrankungen, Tumorerkrankungen, schweren Lungenerkrankungen, chronischen Nieren- und Lebererkrankungen oder Diabetes
- bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen und schwangeren Personen
- Personen, die in stationären Einrichtungen Menschen mit geistiger Behinderung behandeln, betreuen oder pflegen
- Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und unmittelbaren Patientenkontakt haben
- Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer, die in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind
- Polizei- und Ordnungskräfte sowie Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in einer für eine Krankenhausinfrastruktur wichtigen Position tätig sind
- Menschen, die in Obdachlosenunterkünften oder Unterkünften für Geflüchtete leben oder arbeiten
Zur dritten Impfgruppe werden auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen gehören. Zu dieser Gruppe mit sogenannter „erhöhter Priorität“ gehören:
- Menschen, die über 60 Jahre alt sind
- Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben. Die Vorerkrankungen sind Übergewicht, Immundefizienz oder HIV-Infektion, bestimmte Herzkrankheiten, Schlaganfall, Autoimmunerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, chronische neurologische Erkrankungen
- Menschen, die in relevanten Positionen für staatliche Einrichtungen tätig sind, etwa bei Zoll, Polizei, Feuerwehr, Justiz oder den Katastrophenschutz
- Menschen, die in relevanten Positionen für Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, etwa für eine Apotheke arbeiten oder in der Abfallwirtschaft
- Menschen, die in medizinischen Einrichtungen einem eher niedrigen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, etwa in Laboren arbeiten
- Menschen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Menschen, die in Schulen tätig sind (außer in Grund-, Sonder- und Förderschulen) oder in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe
- Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.
Auf Basis der Verordnung haben die Bundesländer ihre Impfkampagnen begonnen. Einzig Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben zunächst einen etwas anderen Weg eingeschlagen: Dort wurden zuerst nur Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Pflegeheimen geimpft.
Wie bekommt man einen Impftermin?
Das Verfahren läuft überall etwas anders. Der Tagesspiegel hat deshalb eine Übersicht erstellt, wie in den einzelnen Bundesländern ein Impftermin vereinbart werden kann. Die meisten Länder bieten zwei Möglichkeiten: eine Onlineterminbuchung oder eine Terminvereinbarung am Telefon. In Berlin können sich lediglich Menschen anmelden, die ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit bekommen haben.
Bayern
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Termine können auch bei den Terminvergabestellen der bayrischen Impfzentren vereinbart werden.
Berlin
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Voraussetzung für die Impfung ist ein Einladungsschreiben mit Impfcode. Wer dieses erhalten hat, kann eine Terminbuchung vornehmen.
Bremen
Eine Terminbuchung ist bislang nicht möglich. Impfberechtigte erhalten eine Einladung zur Terminvereinbarung per Post.
Schleswig-Holstein
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Nur Impfberechtigte aus der Gruppe der über 80-Jährigen können den Termin telefonisch vereinbaren.
Thüringen
03643 4950490
(Mo, Di, Do jeweils 8.00 -17.00 Uhr; Mi, Fr jeweils 8.00 -12.00 Uhr)
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Die Autorinnen und Autoren
Veröffentlicht am
21.
Januar
2021.
Zuletzt aktualisiert am
23.
März
2021.